Grundlage unserer Tätigkeiten ist stets die objektive, kompetente und unabhängige Begutachtung Ihres Fahrzeuges sowie die aktuelle gültige deutsche Rechtsprechung.
Wir erstellen Gutachten für Pkw, Sportwagen, US-Cars, Lkw, Anhänger, Sonderfahrzeuge, Wohnmobile und Motorräder, Hybrid und Elektrofahrzeuge
Dieses Gutachten benötigen Sie zur Beweissicherung und zur Schadenabwicklung mit dem Unfallgegner. Hier werden wichtige Informationen aufgeführt die für die gegnerische Versicherung / Unfallverursacher wichtig sind. z.B. Reparaturhöhe, Reparaturdauer, Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Wertverbesserung, Abzüge Neu für Alt, Restwert und Nutzungsausfall.Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe.
Bei Fahrzeugen, die aufgrund des Fahrzeugalters oder aufgrund des Fahrzeugzustandes in der Regel im seriösen Kfz-Handel nicht mehr zu erwerben sind, sondern weit überwiegend auf dem so genannten Privatmarkt angeboten werden, fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an.
Kurzgutachten werden für Schäden mit einer Schadenhöhe unter 750,- Euro erstellt. Damit berücksichtigen Sie als Geschädigter die Schadenminderungspflicht, da ein Kurzgutachten deutlich günstiger ist. Diese Gutachten sind kurz gefasst und beinhalten die wichtigsten Informationen die für eine Schadenabwicklung benötigt werden. Das Honorar liegt hier um die 150,- Euro inkl. MwSt. zzgl. Fahrtkosten
Wertgutachten werden benötigt um den Fahrzeugwert zu einem bestimmten Zeitpunkt festzuhalten und mit Bildern zu dokumentieren. Dies ist z. B. bei Fahrzeugen wichtig die durch Umbaumaßnahmen den Wert des Fahrzeuges steigen lassen.
Hilfe beim Gebrauchtwagenkauf ab 80,- Euro zzgl. Fahrtkosten und wir überprüfen Ihren neuen Gebrauchten vor dem Kauf auf Mängel. Vermeiden Sie dadurch hohe Reparaturkosten und Ärger nach dem Kauf.
Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt bzw. eine Sache verständlich machen. Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) ....
mehr lesenNach einem unverschuldeten oder teilverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden), steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert ....
mehr lesenDSelbstverständlich bieten wir Ihnen ebenso einen schnellen und zuverlässigen Vor-Ort-Service. Einsatzgebiet beschränkt sich nicht auf den Raum Frankfurt. In ganz Hessen, Rheinlandpfalz und Nordrhein Westfalen sind wir für Sie im Einsatz. Unsere Kfz-Gutachter kommen selbstverständlich ....
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